Alle Führerscheinklassen im Überblick
![]() |
Zweirädrige Kleinkrafträder mit
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
Vierrädrige Leicht-Kfz mit
|
Einschluss: –
Zusammenfassung der ‚alten‘ Klassen M und S |
16 Jahre |
![]() |
Leichtkrafträder mit
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
|
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt |
16 Jahre |
![]() |
Krafträder mit
|
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
18 Jahre |
![]() |
Offene Klasse (unbegrenzt) Krafträder mit
Dreirädrige Kfz mit Leistung über 15 kW Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
|
Einschluss: AM, A1, A2
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich |
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb |
![]() |
Kfz – ausgenommen der Klassen AM, A1, A2, und A – mit
Anhängerregelung:
|
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung |
18 Jahre
17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17) |
![]() |
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit
|
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich. |
vgl. Klasse B |
![]() |
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
|
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich. Praktische Prüfung muss sein! |
vgl. Klasse B |
![]() |
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
|
Vorbesitz: B | 18 Jahre |
![]() |
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
|
Vorbesitz: C1
Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ |
18 Jahre |
![]() |
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A – mit
|
Vorbesitz: B
Einschluss: C1 |
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“ |
![]() |
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
|
Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D |
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“ |
![]() |
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
|
Vorbesitz: B | 21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“ |
![]() |
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger
|
Vorbesitz: D1
Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1 Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ und „zG der Kombination max. 12000 kg“ |
21 Jahre
18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“ |
![]() |
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
|
Vorbesitz: B
Einschluss: D1 |
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation. |
![]() |
Kfz der Klasse D mit Anhänger
|
Vorbesitz: D
Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1 |
18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.
Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation. |
![]() |
Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit
|
16 Jahre | |
![]() |
Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
|
Einschluss: L
Die Klasse AM wird nicht mehr miterteilt. |
16 Jahre |