Führerschein mit 17

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Führerschein mit 17

 

Wer früher fahren will kann an dem Projekt „Fahren mit 17“ teilnehmen. Hier einige Fragen und Antworten zum Thema!

Habe ich dann einfach den ganz normalen Führerschein mit 17?
Nein, Du kannst bis zu deinem 18. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson fahren, danach aber auch alleine. Außerdem gibt es nur eine Prüfbescheinigung (immer Personalausweis beim Fahren mitnehmen!).
Begleitperson? Egal wer?
Deine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und darf maximal einen Punkt in Flensburg haben. Wer diese Bedingung erfüllt kann dich begleiten, wenn er/sie in deiner Bescheinigung eingetragen wurde.
Ist das eine andere Ausbildung, als für den „normalen“ Führerschein? Und bekomme ich einen richtigen Kartenführerschein?
Nein, Du machst normal den Führerschein, und bekommst eine Bescheinigung für das begleitete Fahren. Zu deinem 18. Geburtstag beantragst Du den endgültigen Führerschein.
Ich will nicht nur den Autoführerschein, sondern auch Motorrad gleich mitmachen. (Doppelklasse B und A)
Das geht nur getrennt, Du kannst mit 16½ Jahren mit der Klasse B und BE beginnen und mit 17½ Jahren mit der Klasse A. Allerdings werden Teile der Theorie auf den Motorradführerschein angerechnet. Bitte einfach noch mal persönlich fragen!
Wann kann ich die Prüfung machen?
Einen Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung und drei Monate vor dem 17. Geburtstag die theoretische Prüfung.
Probezeit, wie lange ist die?
Sobald der Führerschein gültig ist beginnt die normale zweijährige Probezeit.


Bei weiteren Fragen: Vorbeikommen, oder Kontaktformular ausfüllen oder Anrufen!

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